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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2009 - L 10 VH 1/09 B   

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https://dejure.org/2009,116176
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2009 - L 10 VH 1/09 B (https://dejure.org/2009,116176)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.11.2009 - L 10 VH 1/09 B (https://dejure.org/2009,116176)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. November 2009 - L 10 VH 1/09 B (https://dejure.org/2009,116176)
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  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2009 - L 10 VH 1/09
    Aufgrund dieser Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts als auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (vgl. EGMR, Große Kammer, Urteil vom 08. Juni 2006, EuGRZ 2007, 255 = NJW 2006, 2389) verbleibt zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die EMRK ohne gesetzliche Grundlage kein Raum dafür, durch Richterrecht eine Untätigkeitsbeschwerde zu schaffen, um auf ein laufendes Verfahren einzuwirken.
  • BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S

    Richterrechtliche Untätigkeitsbeschwerde - fehlende vorwerfbare Untätigkeit des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2009 - L 10 VH 1/09
    Dementsprechend haben auch das BSG (Beschluss vom 21. Mai 2007 - B 1 KR 4/07 S - SozR 4-1500 § 160a Nr. 17), das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 B 8/03; Beschluss vom 05. Dezember 2006 - 10 B 68/06) und der Bundesfinanzhof (Beschluss vom 28. Mai 2009 - III B 73/09) entschieden, dass es ein Rechtsinstitut der verfassungsrechtlich gebotenen Untätigkeitsbeschwerde nicht gibt.
  • BVerfG, 20.09.2007 - 1 BvR 775/07

    Verfassungsrechtliche Anorderungen an die Dauer und Förderung eines umfangreichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2009 - L 10 VH 1/09
    Eine solche kann auch nicht durch richterrechtliche Rechtsfortbildung entwickelt oder begründet werden, weil dies dem rechtsstaatlichen Erfordernis der Rechtsmittelklarheit und der Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns widerspräche (vgl. stattgebender Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes 1. Senat 3. Kammer vom 20. Sep-tember 2007 - 1 BvR 775/07).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 3 B 8.03

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2009 - L 10 VH 1/09
    Dementsprechend haben auch das BSG (Beschluss vom 21. Mai 2007 - B 1 KR 4/07 S - SozR 4-1500 § 160a Nr. 17), das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 B 8/03; Beschluss vom 05. Dezember 2006 - 10 B 68/06) und der Bundesfinanzhof (Beschluss vom 28. Mai 2009 - III B 73/09) entschieden, dass es ein Rechtsinstitut der verfassungsrechtlich gebotenen Untätigkeitsbeschwerde nicht gibt.
  • BVerwG, 05.12.2006 - 10 B 68.06

    Zulässigkeit einer "Untätigkeitsbeschwerde" an das Bundesverwaltungsgericht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2009 - L 10 VH 1/09
    Dementsprechend haben auch das BSG (Beschluss vom 21. Mai 2007 - B 1 KR 4/07 S - SozR 4-1500 § 160a Nr. 17), das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 B 8/03; Beschluss vom 05. Dezember 2006 - 10 B 68/06) und der Bundesfinanzhof (Beschluss vom 28. Mai 2009 - III B 73/09) entschieden, dass es ein Rechtsinstitut der verfassungsrechtlich gebotenen Untätigkeitsbeschwerde nicht gibt.
  • BFH, 28.05.2009 - III B 73/09

    Keine Beschwerde gegen Untätigkeit des FG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2009 - L 10 VH 1/09
    Dementsprechend haben auch das BSG (Beschluss vom 21. Mai 2007 - B 1 KR 4/07 S - SozR 4-1500 § 160a Nr. 17), das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 B 8/03; Beschluss vom 05. Dezember 2006 - 10 B 68/06) und der Bundesfinanzhof (Beschluss vom 28. Mai 2009 - III B 73/09) entschieden, dass es ein Rechtsinstitut der verfassungsrechtlich gebotenen Untätigkeitsbeschwerde nicht gibt.
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